Egal ob Sie ein Baugrundstück, ein Neubau-Objekt oder einen Altbau kaufen: auch auf Mallorca Immobilien fallen Steuern an. Und zwar sowohl beim Kauf als auch während der Haltedauer und beim Verkauf
der Immobilie. Dieser Beitrag nennt die wichtigsten Steuern, die ein Käufer einer Mallorca Immobilie kennen muß.
Beim Kauf einer Mallorca Immobilie fällt entweder Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer an. Niemals zahlen Sie beide Positionen gleichzeitig. Beim Kauf eines fertigen Hauses von einem
gewerblichenBauträger (wie zum Beispiel
Cala Pi Homes SL)
werden 10% Mehrwertsteuer
(spanisch:IVA) fällig. Die sind an den Bauträger beim Notartermin zu zahlen. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern, ob der Bauträger die Steuer letztendlich abführt oder ob er Sie verrechnet. Das
ist so wie wenn Sie Produkte in einem Geschäft kaufen: der Artikel gehört Ihnen, bevor der Verkäufer die Mehrwertsteuer abführt. In der Fachsprache: Sie zahlen schuldbefreiend und bekommen eine
Zahlungsbestätigung in der Urkunde, der sogenannten Escritura. Wenn Sie ein Grundstück von einer gewerblich geprägten Einzelperson oder von einer Firma kaufen, fällt ebenfalls Mehrwertsteuer an. Aber
in diesem Fall beträgt die IVA nicht 10% sondern 21%. Das ist mehr als 10 Punkte mehr als die Grunderwerbsteuer ITP. Bei einem Grundstückswert von beispielsweise 1Mio EUR beträgt die Differenz über
100.000 EUR! Da ist es gut zu wissen, ob man von einer gewerblich geprägten Person oder einer Privatperson kauft, damit sich nicht am Notartermin ein finanzielles Loch auf tut.Im Gegensatz zur zentralstaatlichen Mehrwertsteuer (die IVA geht nach Madrid) ist die Grunderwerbsteuer eine Balearen-Steuer. Die aktuellen Sätze finden Sie unter diesem
link:
Die Steuer ist - anders als die IVA - progressiv, vergleichbar zum Beispiel mit der Einkommenssteuer. Ebenfalls anders als bei der IVA ist diese Steuer NICHT am Notartermin fällig, sondern mit
demAntrag auf Eintrag der Urkunde ins Grundbuch.
Jedes Jahr möchte das Finanzamt Steuern von Ihnen. Das ist einerseits die IBI, die Grundsteuer (Impuesto de Bienes Inmuebles),
und andererseits die Steuer für Nicht-Residenten (Impuesto de no residentes sin establecimiento permanente y con inmuebles en España). Die bezahlt man sowohl für selbstgenutzten als auch
fürvermieteten Wohnraum in Spanien. Das genaue Prozedere für das sogenannte Modelo 210 finden Sie auf der Webseite des spanischen Finanzamtes AEAT
unter diesem link.
Wenn Sie Ihre Mallorca Immobilie wieder verkaufen, fallen zwei Steuern an. Die Gemeinde versteuert den Zugewinn auf den Bodenwert über die sogenannte Plusvalía. Wie gesagt, handelt es sich bei der
Plusvalía um eine Steuer, die Sie auf der Gemeinde bezahlen müssen. Früher mußte man dafür physisch auf die Gemeinde gehen und dort die Steuer in die Gemeindekasse einzahlen. Mittlerweile geht das
online. Sie brauchen dafür eine sogenannte „firma digital“. Dann können Sie diese Steuer ganz einfach bezahlen.
Außerdem behält der Notar 3% des Kaufpreises am Termin der Beuurkundung ein.
Weil an diesem Termin auch die Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat, stehen
Ihnen also nur 97% des Kaufpreises zu. Wenn Sie Nicht-Resident sind. Das ist eine Akonto-Zahlung auf den Gewinn, den Sie beim Verkauf machen. Machen Sie keinen Gewinn, können Sie über das Modelo 210
den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. Bei Residenten gibt es keinen Einbehalt.